§ 1 Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 28.9.2018

zum Bezugszeitraum vgl. § 4

§ 1.

Diese Verordnung bestimmt die Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 3a und Abs. 4 EStG 1988 sowie den Kindermehrbetrag gemäß § 33 Abs. 7 EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2022

Gesetzesnummer

20010319

Dokumentnummer

NOR40208142

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