Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1.
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn
- 1. auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung der A 10 Tauern Autobahn von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau
- a) am Freitag 18. April 2025 sowie an allen Freitagen vom 6. Juni 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr,
- b) am Mittwoch 28. Mai 2025 in der Zeit von 13 bis 19 Uhr, und
- c) am Samstag 19. April 2025 sowie an allen Samstagen vom 7. Juni 2025 bis einschließlich 21. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr;
- 2. auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling
- a) am Freitag 13. Juni 2025 sowie am Freitag 20. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr und
- b) am Samstag 14. Juni 2025 sowie am Samstag 21. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr,
- verboten.
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2025
Gesetzesnummer
20012878
Dokumentnummer
NOR40269214
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