§ 1 Fahrverbotskalender A 10 2025

Alte FassungIn Kraft seit 17.4.2025

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 1.

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung der A 10 Tauern Autobahn von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau
  1. a) am Freitag 18. April 2025 sowie an allen Freitagen vom 6. Juni 2025 bis einschließlich 20. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr,
  2. b) am Mittwoch 28. Mai 2025 in der Zeit von 13 bis 19 Uhr, und
  3. c) am Samstag 19. April 2025 sowie an allen Samstagen vom 7. Juni 2025 bis einschließlich 21. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr;
  1. 2. auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling
  1. a) am Freitag 13. Juni 2025 sowie am Freitag 20. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr und
  2. b) am Samstag 14. Juni 2025 sowie am Samstag 21. Juni 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr,

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2025

Gesetzesnummer

20012878

Dokumentnummer

NOR40269214

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