§ 1 Fahrverbotskalender 2019

Alte FassungIn Kraft seit 13.4.2019

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 1.

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

  1. 1. am 19. April 2019 von 16 bis 22 Uhr, am 20. April 2019 von 11 bis 15 Uhr und am 25. April 2019 von 11 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
  2. 2. an allen Samstagen vom 6. Juli 2019 bis einschließlich 31. August 2019 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und am 19. April 2019 und 3. Oktober 2019 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr sowie an allen Samstagen vom 6. Juli 2019 bis 31. August 2019 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;
  3. 3. an allen Samstagen vom 6. Juli 2019 bis einschließlich 31. August 2019 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
  1. a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
  2. b) Ennstalstraße B320 beginnend bei Straßenkilometer 4, 500;
  3. c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
  4. d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
  5. e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
  1. 4. an allen Samstagen vom 29. Juni 2019 bis einschließlich 31. August 2019 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Schlagworte

Zielverkehr

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20010620

Dokumentnummer

NOR40213895

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