§ 1 Fahrverbotskalender 2013

Alte FassungIn Kraft seit 23.3.2013

§ 1

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist

  1. 1. am 29. März 2013 von 16 bis 22 Uhr, am 30. März 2013 von 10 bis 15 Uhr, am 25. April 2013 von 10 bis 22 Uhr, am 9. August 2013 von 16 bis 23 Uhr und am 21. Dezember 2013 von 10 bis 15 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
  2. 2. an allen Samstagen vom 6. Juli 2013 bis einschließlich 27. Juli 2013 sowie vom 10. August 2013 bis einschließlich 31. August 2013 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr sowie am 2. August 2013 von 18 bis 24 Uhr und am 3. August 2013 von 0 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und am 29. März 2013 und 3. Oktober 2013 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;
  3. 3. an allen Samstagen vom 6. Juli 2013 bis einschließlich 31. August 2013 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
  1. a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
  2. b) Ennstalstraße B320 beginnend bei Straßenkilometer 4, 500;
  3. c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
  4. d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
  5. e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
  1. 4. an allen Samstagen vom 29. Juni 2013 bis einschließlich 31. August 2013 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Wien Umgebung

verboten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)