Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1.
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Ge-samtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchs-ten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist
- 1. am 11. April 2009 von 10 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll und
- 2. am 10. April 2009 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll,
- auf der Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A 13 verboten.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Gesetzesnummer
20006255
Dokumentnummer
NOR40105377
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