Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1.
Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Erhöhung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist das Befahren der Abfahrtsrampen beider Richtungsfahrbahnen der Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn von Montag bis Samstag, jeweils in der Zeit von 6 bis 10 Uhr im Zeitraum vom 1. 8. 2019 bis 14. 1. 2020 verboten, wenn die Länge des Lastkraftfahrzeuges oder die Länge eines mitgeführten Anhängers oder die Länge des Lastkraftfahrzeuges samt Anhänger 12 Meter überschreitet.
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2023
Gesetzesnummer
20010719
Dokumentnummer
NOR40216289
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