1. ABSCHNITT
Geltungsbereich, Begriffe und allgemeine Bestimmungen Beziehung zu Richtlinien der EU
§ 1
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, ABl. Nr. L 100 vom 19. April 1994, in österreichisches Recht umgesetzt.
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