Anwendungsbereich
§ 1.
Die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament werden nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewählt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament werden nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewählt.
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