§ 1 EuWO

Alte FassungIn Kraft seit 15.3.1996

Anwendungsbereich

§ 1.

Die von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament werden nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gewählt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)