Aufgaben
§ 1
Die Aufgaben der zum Auslandseinsatz nach § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG in die Zentralafrikanische Republik (ZAR) im Rahmen der EU-Beratungsmission (EUMAM RCA) aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport entsendeten Personen richten sich nach dem Beschluss des Rates der Europäischen Union 2015/78/GASP vom 19. Jänner 2015 sowie den sonstigen diesem Auslandseinsatz zugrunde liegenden völkerrechtlichen Regelungen. Die Aufgaben umfassen insbesondere die
- 1. Beratung der Streitkräften der ZAR bei der Handhabung ihrer vorhandenen Ressourcen und bei der Vorbereitung der anstehenden Reform ihrer Streitkräfte,
- 2. Beratung der Streitkräfte der ZAR zum Aufbau eines geeigneten Ausbildungsprogramms,
- 3. Unterstützung von MINUSCA und der EU-Delegation in Bangui bei der Umsetzung ihrer Aufgaben.
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