materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 107/2023
Heimarbeitstarif
für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe, durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter H 9/2022/VIII/38/7 Geltungsbereich
§ 1.
- a) Räumlich: für das Bundesgebiet Österreich.
- b) Fachlich: für Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe, soweit diese Tätigkeit nicht in einen anderen Erzeugungszweig fällt und nicht bereits in einem Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif geregelt ist.
- c) Persönlich: für alle Auftraggeberinnen und Auftraggeber, die für die unter b) angeführten Arbeiten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beschäftigen.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023
Gesetzesnummer
20011943
Dokumentnummer
NOR40245185
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)