materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 201/2023
Satzung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren
S 5/2022/X/42/2 Geltungsbereich der Satzung
§ 1.
- a) Fachlich: für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird
- b) Räumlich: für die Republik Österreich
- c) Persönlich: für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einschließlich Lehrlinge und Praktikanten, die den Betrieben des räumlichen und fachlichen Geltungsbereiches angehören, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind.
Schlagworte
Dienstnehmer, Dienstnehmerin
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2023
Gesetzesnummer
20012049
Dokumentnummer
NOR40247806
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
