§ 1 Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2022

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 201/2023

Satzung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren

S 5/2022/X/42/2 Geltungsbereich der Satzung

§ 1.

  1. a) Fachlich: für alle Rollendruckereien (Coldset), die überwiegend Zeitungen drucken, auch wenn ein zusätzliches Trocknungsaggregat eingesetzt wird
  2. b) Räumlich: für die Republik Österreich
  3. c) Persönlich: für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einschließlich Lehrlinge und Praktikanten, die den Betrieben des räumlichen und fachlichen Geltungsbereiches angehören, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind.

Schlagworte

Dienstnehmer, Dienstnehmerin

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2023

Gesetzesnummer

20012049

Dokumentnummer

NOR40247806

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