Geltungsbereich
§ 1
Diese Verordnung regelt die näheren Bestimmungen betreffend die Voraussetzungen und Bedingungen für die Eintragung und Zulassung von Betrieben von Lebensmittelunternehmern.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Geltungsbereich
§ 1
Diese Verordnung regelt die näheren Bestimmungen betreffend die Voraussetzungen und Bedingungen für die Eintragung und Zulassung von Betrieben von Lebensmittelunternehmern.
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