§ 1 Eintragungs- und ZulassungsV

Alte FassungIn Kraft seit 02.3.2006

Geltungsbereich

§ 1

Diese Verordnung regelt die näheren Bestimmungen betreffend die Voraussetzungen und Bedingungen für die Eintragung und Zulassung von Betrieben von Lebensmittelunternehmern.

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