Einrichtung
§ 1.
Der Studienversuch Tapisserie ist an der Akademie der bildenden Künste in Wien einzurichten. Der Studienversuch beginnt mit dem auf die Kundmachung des Studienplanes folgenden Wintersemesters und endet mit Ablauf der doppelten der im § 2 angeführten Studiendauer.
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2025
Gesetzesnummer
10009671
Dokumentnummer
NOR12123711
alte Dokumentnummer
N7199210508Y
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