§ 1 Einrichtung der Studienversuche Elektroakustische Komposition und Medienkomposition und Angewandte Musik

Alte FassungIn Kraft seit 20.9.1997

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003, außer Kraft (vgl. § 75a Abs. 2, BGBl. I Nr. 131/1998 und § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002).

1. Abschnitt

Studienversuch Elektroakustische Komposition Einrichtung

§ 1.

Der Studienversuch Elektroakustische Komposition wird als Studienzweig der Studienrichtung Komposition und Musiktheorie im zweiten Studienabschnitt dieser Studienrichtung an der Abteilung Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien ab dem Wintersemester 1997/98 für die Dauer von vier Studienjahren eingerichtet.

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2025

Gesetzesnummer

10010051

Dokumentnummer

NOR12126851

alte Dokumentnummer

N7199748681L

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