§ 1 Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1984

§ 1

In die Zusatzversicherung gemäß § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes werden die Mitglieder folgender im § 176 Abs. 1 Z 7 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes genannten Körperschaften (Vereinigungen) des Landes Tirol einbezogen:

  1. 1. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Sölden;
  2. 2. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Gramais;
  3. 3. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Holzgau;
  4. 4. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Elmen;
  5. 5. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommissionen der Gemeinde Söll;
  6. 6. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Außervillgraten;
  7. 7. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental;
  8. 8. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Spiss;
  9. 9. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Jerzens;
  10. 10. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde St. Sigmund im Sellrain;
  11. 11. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Axams;
  12. 12. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Kramsach;
  13. 13. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde St. Veit im Defereggen;
  14. 14. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Stadtgemeinde Schwaz;
  15. 15. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Wildschönau;
  16. 16. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Vomp;
  17. 17. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Walchsee;
  18. 18. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Obernberg;
  19. 19. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Wiesing;
  20. 20. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Mayrhofen;
  21. 21. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Stanzach;
  22. 22. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommissionen der Gemeinde Längenfeld;
  23. 23. Die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Assling.

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