§ 1
Das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Polen vom 10. Dezember 1992 gilt als in der Fassung der aus der Anlage ersichtlichen Fehlerberichtigung genehmigt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Polen vom 10. Dezember 1992 gilt als in der Fassung der aus der Anlage ersichtlichen Fehlerberichtigung genehmigt.
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