§ 1
§ 1. Im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind
- 1. die Landesschulräte (der Stadtschulrat für Wien)
- 2. die Studienbeihilfenbehörde
- 3. die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik als nachgeordnete Dienststellen gemäß § 2 Abs. 2 zweiter Satz DVG (Dienstbehörden I. Instanz) und gemäß § 2e Abs. 1 zweiter Satz VBG (Personalstellen) zuständig.
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