Zulassung zum Doktoratsstudium
§ 1
§ 1. Absolventinnen und Absolventen der nachstehenden Fachhochschul-Diplomstudiengänge haben das Recht auf Zulassung zu einem um zwei Semester verlängerten Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften:
Studiengangs- Bezeichnung
kennzahl
0078 Mechatronik/Wirtschaft
0079 Technisches Projekt- und Prozessmanagement
0091 Elektronik/Wirtschaft
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