Übermittlung
§ 1
(1) Die Verwaltungsgesellschaften haben die Meldesätze gemäß der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung, BGBl. II Nr. 266/2011, an die E-Mail Adresse „derivate@fma.gv.at “ zu übermitteln.
(2) Bei der Übernahme der Meldesätze durch die FMA erfolgt keine Empfangsbestätigung. Bei falschen Meldungen wird die Meldedatei an die Verwaltungsgesellschaft zurückgesandt. Zu diesem Zweck ist der FMA von der Verwaltungsgesellschaft eine E-Mail Adresse bekannt zu geben, soweit eine solche nicht bereits mitgeteilt wurde. Änderungen dieser Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
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