Anwendungsbereich
§ 1
Gegenstand dieser Verordnung sind Stoffe, die diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürfen, sowie Kennzeichnungsbestimmungen für solche diätetischen Lebensmittel, die nicht in Einzelvorschriften geregelt sind.
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017
Gesetzesnummer
20004703
Dokumentnummer
NOR40077190
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