§ 1 BTG-MittelV

Alte FassungIn Kraft seit 12.5.2021

Förderungsmittel

§ 1.

(1) Die für das Förderungsprogramm COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen maximal zur Verfügung stehenden Mittel betragen EUR 100 Millionen. Darin enthalten sind auch Kosten für die Abwicklung der Förderung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH als Abwicklungsstelle des Förderungsprogramms. Die Mittel werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.

(2) Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort stellt der Austria Wirtschaftsservice GmbH die liquiden Mittel zur Abwicklung des Förderungsprogramms auf Anforderung bedarfsgerecht zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022

Gesetzesnummer

20011545

Dokumentnummer

NOR40233704

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