Förderungsmittel
§ 1.
(1) Die für das Förderungsprogramm COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen maximal zur Verfügung stehenden Mittel betragen EUR 100 Millionen. Darin enthalten sind auch Kosten für die Abwicklung der Förderung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH als Abwicklungsstelle des Förderungsprogramms. Die Mittel werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.
(2) Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort stellt der Austria Wirtschaftsservice GmbH die liquiden Mittel zur Abwicklung des Förderungsprogramms auf Anforderung bedarfsgerecht zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022
Gesetzesnummer
20011545
Dokumentnummer
NOR40233704
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