Ausbildungslehrgang „Coaching und Organisationsentwicklung“
§ 1.
Die Arge Bildungsmanagement, Wien, ist berechtigt, den Ausbildungslehrgang „Coaching und Organisationsentwicklung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Ausbildungslehrganges „Coaching und Organisationsentwicklung“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Coach und Organisationsberaterin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Coach und Organisationsberater“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Gesetzesnummer
20005084
Dokumentnummer
NOR40084264
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