Lehrgang „Coaching und Personalentwicklung“
§ 1.
Das Österreichische Trainingszentrum für Neuro-Linguistisches Programmieren ist berechtigt, den Lehrgang „Coaching und Personalentwicklung“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Coaching und Personalentwicklung“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Expertin für Coaching und Personalentwicklung“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Experte für Coaching und Personalentwicklung“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Gesetzesnummer
20004901
Dokumentnummer
NOR40081415
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