§ 1 Betriebsähnliche Einrichtung Bundesbaudirektion Wien

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1993

§ 1.

Die organisatorische Einrichtung „Bundesgebäudeverwaltung - Bundesbaudirektion Wien“, die zur Besorgung von Geschäften der Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten des staatlichen Hochbaues als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten besteht, wird zur betriebsähnlichen Einrichtung erklärt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10004754

Dokumentnummer

NOR12051876

alte Dokumentnummer

N3199223343J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)