§ 1.
Der wissenschaftliche Leiter des von Schloß Hofen durchgeführten Post-Graduate Lehrganges für Europarecht hat nach erfolgreicher Ablegung der im Unterrichtsplan vorgeschriebenen Abschlußprüfungen an Absolventen die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfter Europarechtsexperte“ und an Absolventinnen die Berufsbezeichnung „Akademisch geprüfte Europarechtsexpertin“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025
Gesetzesnummer
10009880
Dokumentnummer
NOR12124574
alte Dokumentnummer
N7199317043L
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