§ 1.
Dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung in Stadtschlaining wird die Berechtigung verliehen, den gemeinsam mit dem European University Center for Peace Studies durchgeführten „Lehrgang für höhere Friedens- und Konfliktstudien“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.
Schlagworte
Friedensstudie
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2025
Gesetzesnummer
10010084
Dokumentnummer
NOR12127471
alte Dokumentnummer
N7199812442O
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