1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich
§ 1
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und die mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen, Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen und Bildungsanstalten für Erzieher.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2017
Gesetzesnummer
10009398
Dokumentnummer
NOR40039922
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