§ 1 AVTGV

Alte FassungIn Kraft seit 15.12.2005

Gerät und gerätespezifischer Wert

§ 1.

(1) Als Gerät, das geeignet ist, die Atemluft von Personen auf den Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol zu überprüfen (§ 5 Abs. 2a StVO) wird folgendes Gerät bestimmt:

Gerätebezeichnung:

AlcoQuant 6020

Hersteller:

EnviteC – Wismar GmbH

(2) Der gerätespezifische Wert, ab dem auf das Vorliegen des Verdachts der Beeinträchtigung durch Alkohol im Sinne des § 5 Abs. 2a StVO geschlossen werden kann, wird mit 0,22 mg/l bestimmt.

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