§ 1 Auswirkungen der Abschaffung der Selbstträgerschaft

Alte FassungIn Kraft seit 23.7.2009

Zu § 9 Abs. 2 FAG 2008

Zu § 9 Abs. 2 FAG 2008

§ 1

Der Abzug für Zwecke des Familienlastenausgleichs ist im Jahr 2008 um 167 468 000 Euro und in den Jahren ab 2009 um 278 698 000 Euro zu kürzen. Die Anteile der Länder an der Umsatzsteuer sind im Jahr 2008 um 48 406 000 Euro und in den Jahren ab 2009 um 79 005 000 Euro, die Anteile der Gemeinden an der Umsatzsteuer sind im Jahr 2008 um 19 051 675 Euro und in den Jahren ab 2009 um 32 501 738 Euro zu Lasten der Anteile des Bundes an der Umsatzsteuer zu erhöhen.

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