Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin
§ 1.
Der Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020
Gesetzesnummer
20003144
Dokumentnummer
NOR40049137
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