§ 1.
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen der Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) den Kreditrahmen für die Neuen Kreditvereinbarungen von derzeit 407,57 Mio. Sonderziehungsrechten auf höchstens 3,6 Mrd. Sonderziehungsrechte zu erhöhen.
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2020
Gesetzesnummer
20007047
Dokumentnummer
NOR40124081
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