§ 1 Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

Alte FassungIn Kraft seit 11.3.2011

§ 1.

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen der Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) den Kreditrahmen für die Neuen Kreditvereinbarungen von derzeit 407,57 Mio. Sonderziehungsrechten  auf höchstens 3,6 Mrd. Sonderziehungsrechte zu erhöhen.

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2020

Gesetzesnummer

20007047

Dokumentnummer

NOR40124081

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