1. Teil
Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin Definition des Aufgabengebietes
§ 1.
Das Aufgabengebiet des Arztes für Allgemeinmedizin umfaßt den gesamten menschlichen Lebensbereich, die Krankheitserkennung und Krankenbehandlung sowie die Gesundheitsförderung aller Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Gesundheitsstörung. Die wesentlichen Aufgaben des Arztes für Allgemeinmedizin liegen daher in der patientenorientierten Erkennung und Behandlung jeder Art von Erkrankungen, in der Vorsorge und Gesundheitsförderung, in der Früherkennung von Krankheiten, in der Behandlung lebensbedrohlicher Zustände, in der ärztlichen Betreuung chronisch kranker und alter Menschen, in der Erkennung und Behandlung von milieubedingten Schäden, in der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen sowie in der Integration der medizinischen, sozialen und psychischen Hilfen für die Kranken und in der Zusammenarbeit mit Ärzten anderer Gebiete, Angehörigen anderer Gesundheitsberufe sowie mit Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere mit Krankenanstalten.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2018
Gesetzesnummer
10010796
Dokumentnummer
NOR12142855
alte Dokumentnummer
N8199855760L
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