§ 1 Alkomatverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1994

Geräte

§ 1

Für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt sind Alkomaten (§ 5 Abs. 3 StVO) geeignet, die nach dem Maß- und Eichgesetz, BGBl. Nr. 152/1950, eichfähig sind. Derzeit besitzt diese Eichfähigkeit folgendes Gerät:

Hersteller: Siemens AG

Gerätebezeichnung: Alcomat M 52052/A15

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