§ 1.
Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Spirituelle Theologie im interreligiösen Prozess" den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (Spiritual Theology)", abgekürzt “MAS", zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an diesem Lehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2025
Gesetzesnummer
20002575
Dokumentnummer
NOR40039506
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