§ 1.
An Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Executive Management MAS" der Wirtschaftsuniversität Wien ist der akademische Grad “Master of Advanced Studies (Executive Management)", abgekürzt “MAS", zu verleihen, sofern die Zulassung zur Teilnahme an dem Lehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2025
Gesetzesnummer
20001863
Dokumentnummer
NOR40029062
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