§ 1.
Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “E-Business Management MAS" den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (E-Business Management)", abgekürzt “MAS", zu verleihen, wenn die Zulassung zur Teilnahme an diesem Universitätslehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2025
Gesetzesnummer
20001797
Dokumentnummer
NOR40028256
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