Gegenstand und Ziel
§ 1.
(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Einrichtung eines Beirates beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen für Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Personal der amtlichen Kontrolle zum Schutze der Verbrauchergesundheit in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Futtermittelkontrolle, Veterinärwesen und Tierschutz.
(2) Ziel dieses Gesetzes ist es, durch die Schaffung eines Beirates, in dem alle Bundesländer vertreten sind, dazu beizutragen,
- 1. eine qualitativ hochstehende, dem letzten Stand der Wissenschaft sowie den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und EU-Vorgaben entsprechende, moderne Aus- und Weiterbildung der in Abs. 1 genannten Personen zu gewährleisten,
- 2. die in diesen Bereichen bei Bund und Ländern vorhandenen Ressourcen im gemeinsamen Interesse bestmöglich zu nutzen und
- 3. die Schaffung bundesweit einheitlicher Lehr-, Lern- und Prüfungsunterlagen in diesen Bereichen zu unterstützen.
- Die Tätigkeit des durch dieses Bundesgesetz geschaffenen Beirates dient somit dem übergeordneten Ziel, ein hohes Niveau des Schutzes der Verbrauchergesundheit in den oben genannten Bereichen in Österreich sicherzustellen.
Schlagworte
Ausbildung, Lehrunterlage, Lernunterlage
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2024
Gesetzesnummer
20004374
Dokumentnummer
NOR40070470
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