§ 1.
Für die in der Anlage angeführten Waren wird zur Inanspruchnahme eines Vorzugszollsatzes gemäß dem Anhang I zum bilateralen Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und Rumänien über bestimmte Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte vom 10. Dezember 1992, BGBl. Nr. 479/1993, die Vergabe der Kontingente nach der zeitlichen Reihenfolge der Beantragung festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
09.07.2018
Gesetzesnummer
10004778
Dokumentnummer
NOR12052026
alte Dokumentnummer
N3199317019L
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