1. Abschnitt
Liste der Teilgewerbe
§ 1.
Folgende Tätigkeiten sind Teilgewerbe:
- 1. Änderungsschneiderei,
- 2. Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen,
- 3. Autoverglasung,
- 4. Betonbohren und schneiden,
- 5. Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge,
- 6. Entkalken von Heißwasserbereitern,
- 7. Erdbau,
- 8. Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten,
- 9. Erzeugung von Speiseeis,
- 1 0.Fahrradtechnik,
- 11. Friedhofsgärtnerei,
- 12. Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen,
- 13. Huf- und Klauenbeschlag,
- 14. Instandsetzen von Schuhen,
- 15. Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio),
- 16. Nähmaschinentechnik,
- 17. Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen,
- 18. Schleifen von Schneidewaren,
- 19. Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern,
- 2 0.Wäschebügeln,
- 21. Zusammenbau von Möbelbausätzen.
Schlagworte
Betonschneiden, Gürtelerzeugung, Hufbeschlag
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018
Gesetzesnummer
10007931
Dokumentnummer
NOR12089675
alte Dokumentnummer
N5199810185O
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