§ 1 1. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck West 2021

Alte FassungIn Kraft seit 24.3.2021

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 24,72 bis km 34,61 und
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 34,68 bis km 24,87.

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2021

Gesetzesnummer

20011499

Dokumentnummer

NOR40231827

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