§ 19 VPB-V 2011

Alte FassungIn Kraft seit 13.9.2011

Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Gewinnungstätigkeiten

§ 19

Für Kleinbetriebe geringer Gefährlichkeit mit überwiegend Gewinnungstätigkeiten gilt eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung gemäß Anlage 1 als Lehrveranstaltung einschlägiger Art.

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2017

Gesetzesnummer

20007458

Dokumentnummer

NOR40131871

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