Muster und Formblätter
§ 19.
Soweit von der AMA in Zusammenhang mit dem Schulprogramm Formblätter sowie von der AMA oder vom Bundesminister oder von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Poster im Sinne von Art. 12 der Verordnung (EU) Nr. 2017/40 aufgelegt werden, sind diese zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
15.07.2020
Gesetzesnummer
20009965
Dokumentnummer
NOR40205508
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