Inkrafttreten
§ 19.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung über die Trennung von bei Baumaßnahmen anfallenden Materialien, BGBl. Nr. 259/1991, außer Kraft.
(2) Abweichend zu Abs. 1 treten die Bestimmungen für Recycling-Baustoffe aus Stahlwerksschlacken ab dem Zeitpunkt der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20009212
Dokumentnummer
NOR40171760
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)