Art der Messung
§ 19.
Für die Messung des Staubniederschlags sowie die Probenahme von Blei und Cadmium im Staubniederschlag ist ein Messverfahren gemäß den Regeln der Technik, wie insbesondere gemäß der Richtlinie Nr. 15, “Staubniederschlagsmessung nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft", herausgegeben vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft", anzuwenden. Die erforderlichen Analysen sind nach den Regeln der Technik durchzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20003445
Dokumentnummer
NOR40053412
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