Inkrafttreten
§ 19
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung können bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes folgt; sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft.
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