Inkrafttreten
§ 19.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)