Überdosierung
§ 19.
Die Fachinformation hat zutreffendenfalls Angaben über mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit im Zusammenhang mit der Überdosierung sowie über entsprechende Vorsichtsgebote und Notfallmaßnahmen zu enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2025
Gesetzesnummer
20005828
Dokumentnummer
NOR40268064
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