Inkrafttreten
§ 19
Dieses Bundesgesetz tritt am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach Ablauf des Kalendermonats in Kraft, in dem die Kundmachung erfolgt ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Inkrafttreten
§ 19
Dieses Bundesgesetz tritt am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach Ablauf des Kalendermonats in Kraft, in dem die Kundmachung erfolgt ist.
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