§ 19 E-EnLD-VO 2014

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2014

Datenformate

§ 19

Alle Daten sind der E-Control in elektronischer Form zu übermitteln bzw. direkt auf einer von der E-Control eingerichteten elektronischen Eingabeplattform einzugeben. Die Formate bzw. die Eingabeplattform werden von der E-Control definiert und in elektronischer Form im Internet zur Verfügung gestellt.

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