§ 19 DevG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2004

§ 19.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund der Vorschriften dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

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